Bei Autismus handelt es sich um eine tiefgreifende neuronale Entwicklungsstörung (DSM5; ICD11). Dies bedeutet, dass das Gehirn autistischer Personen anders verdrahtet ist, als es bei nicht-autistischen Menschen der Fall ist (Habermann & Kißler, 2022; Keenan et al., 2015). Von Autismus sind ca. 1 Prozent bis maximal 2 Prozent der Bevölkerung, insofern eine hohe Dunkelziffer angenommen wird, betroffen (AWMF-Leitlinie: DGKJP & DGPPN, 2016; DSM5; Fombonne et al., 2011). Insbesondere viele weibliche Personen sind sehr wahrscheinlich noch nicht als autistisch diagnostiziert bzw. identifiziert worden (McCrossin, 2022).
Insgesamt weist die aktuelle Diagnostiksituation in Deutschland noch erhebliche Mängel auf. Allerdings ist festzuhalten, dass nicht jede Person, welche autistische Auffälligkeiten zeigt, auch als autistisch zu diagnostizieren ist: Zu den notwendigen Diagnosekriterien für eine Autismus-Spektrum-Störung gehört, dass erhebliche Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, beruflichen bzw. anderen wichtigen Teilbereichen des Lebens vorliegen und das Ausgleichen dieser Defizite (insofern ein Ausgleichen überhaupt möglich ist) nur unter außergewöhnlich großen Anstrengungen und somit nur phasenweise, aber nicht durchgehend möglich ist (ICD11).
Aufgrund des inhaltlichen Umfangs dieses Abschnitts ist dieses Kapitel in thematische Unterkapitel gegliedert. In den folgenden Unterkapiteln werden unterschiedliche Aspekte, die das autistische Spektrum charakterisieren, dargestellt:
Zur vertiefenden Lektüre bietet sich das Fachbuch von Habermann und Kißler (2022) an: Das autistische Spektrum aus wissenschaftlicher, therapeutischer und autistischer Perspektive. Aber auch die weitere Literatur, auf die in diesem Werk verwiesen wird, bietet sich zum vertieften Nachlesen an.
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